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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Awid Vahedi – Higher Automation
higher-automation.com
Stand: 22. Juli 2026


Allgemeine Geschäftsbedingungen von Awid Vahedi – ausschließlich für Unternehmer Stand: 22. Juli 2026 § 1 Geltungsbereich, Anbieter und Kundenstatus Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge zwischen Awid Vahedi, Kantstraße 110, 10627 Berlin, Deutschland, E-Mail: hello@awidvahedi.com („Anbieter“), und seinen Kunden über Coaching-, Mentoring-, Beratungs-, Trainings-, Seminar-, Workshop-, Community-, Kurs-, Implementierungs- und sonstige Dienstleistungen sowie über die Bereitstellung digitaler Inhalte. Sie gelten unabhängig davon, ob Leistungen online, telefonisch, in Präsenz oder in gemischter Form erbracht werden. Vom Anbieter verwendete Marken-, Plattform-, Produkt- und Programmnamen bezeichnen Angebote von Awid Vahedi. Sie sind keine eigenständigen Vertragspartner, sofern in der jeweiligen Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich ein anderer Vertragspartner angegeben ist. Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen. Mit Abgabe seiner Bestellung beziehungsweise mit Abschluss des Vertrags bestätigt der Kunde ausdrücklich, dass er den Vertrag in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit und nicht überwiegend zu privaten Zwecken schließt. Handelt der Kunde für ein Unternehmen oder eine andere Organisation, bestätigt er außerdem, hierzu vertretungsberechtigt zu sein. Erwirbt der Kunde eine Leistung im Zuge einer Existenzgründung, bestätigt er, dass die Aufnahme der konkreten gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit bereits verbindlich beschlossen ist und die Buchung unmittelbar deren Vorbereitung oder Aufnahme dient. Leistungen, die lediglich der unverbindlichen Orientierung oder der Entscheidung dienen, ob überhaupt eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen werden soll, dürfen nicht unter Berufung auf eine Unternehmereigenschaft gebucht werden. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige gleichartige Geschäftsbeziehungen, sofern sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden. Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. § 2 Vertragsunterlagen und Rangfolge Die konkrete Leistung ergibt sich aus dem individuell ausgehandelten Vertrag, dem Angebot, der Bestell- oder Auftragsbestätigung und der programmspezifischen Leistungsbeschreibung. Diese Unterlagen werden nachfolgend zusammen als „Leistungsbeschreibung“ bezeichnet. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuell ausgehandelte Vereinbarungen, Leistungsbeschreibung, ausdrücklich einbezogene besondere Bedingungen und anschließend diese AGB. Der gesetzliche Vorrang individueller Abreden bleibt unberührt. Allgemeine Werbeaussagen, Fallbeispiele, Testimonials, Umsatz- oder Ergebnisbeispiele dienen der Veranschaulichung. Sie stellen keine Garantie dafür dar, dass der Kunde vergleichbare Ergebnisse erreicht. Konkrete, ausdrücklich vereinbarte Eigenschaften und Leistungsversprechen bleiben verbindlich. Maßgeblich ist die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellte Fassung. Spätere Änderungen dieser AGB gelten für bestehende Verträge nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden oder zwingendes Gesetzesrecht dies vorsieht. § 3 Vertragsschluss Die Darstellung von Leistungen auf Webseiten, in sozialen Medien, in Webinaren, Broschüren oder Werbeanzeigen ist grundsätzlich eine Einladung zur Abgabe eines Angebots und noch kein bindendes Vertragsangebot, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist. Bei einer Bestellung über eine Online-Benutzeroberfläche gibt der Kunde durch Betätigung der abschließenden Bestellschaltfläche ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Freischaltung der gebuchten Leistung oder Beginn der Leistungserbringung zustande. Eine automatisierte Eingangsbestätigung ist nur dann zugleich eine Annahme, wenn dies in ihr ausdrücklich erklärt wird. Individuelle Verträge können durch Unterzeichnung, elektronische Signatur, Erklärung in Textform oder fernmündlich geschlossen werden. Der Anbieter kann den vereinbarten Vertragsinhalt in Textform bestätigen. Wird ein Zahlungsdienstleister lediglich zur Zahlungsabwicklung eingesetzt, bleibt Awid Vahedi Vertragspartner. Tritt eine Plattform oder ein Reseller vor Vertragsschluss erkennbar als Verkäufer im eigenen Namen auf, richten sich Vertragsschluss, Abrechnung und Zahlungsabwicklung nach den dort ausgewiesenen Bedingungen. Die Verantwortlichkeit für vom Anbieter selbst geschuldete Leistungen bleibt im gesetzlich vorgesehenen Umfang unberührt. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Anbieter kann vor Annahme einer Bestellung geeignete Nachweise der Unternehmereigenschaft oder des geschäftlichen Vertragszwecks verlangen, insbesondere Unternehmensbezeichnung, Geschäftsanschrift, Gewerbe- oder Berufsangaben sowie – sofern vorhanden – Handelsregister- oder Umsatzsteuer-Identifikationsdaten. Bei begründeten Zweifeln kann der Anbieter die Bestellung ablehnen. § 4 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang Der Anbieter erbringt je nach Buchung insbesondere interaktive Live-Coachings und Live-Trainings, individuelle 1:1-Beratung, Gruppen-Sessions, Workshops, Seminare, Community- und Supportleistungen, die Bereitstellung von Videos, Audios, Texten, Vorlagen und sonstigen digitalen Inhalten sowie ausdrücklich vereinbarte Umsetzungs- oder Projektdienstleistungen. Die Leistungsbeschreibung muss insbesondere den inhaltlichen Schwerpunkt, Beginn und Dauer, die Anzahl und ungefähre Dauer zugesagter Live- und 1:1-Termine, die Rolle und den Umfang asynchroner Inhalte, die Zugangszeit, eine etwaige Aufzeichnungspraxis, enthaltene Supportkanäle, ausdrücklich geschuldete Arbeitsergebnisse, technische Voraussetzungen und den Preis erkennen lassen. Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmtes Arbeitsergebnis oder ein bestimmter Erfolg als geschuldete Leistung vereinbart wurde, schuldet der Anbieter die fachgerechte Erbringung von Dienstleistungen, nicht aber einen bestimmten persönlichen, gesundheitlichen, wirtschaftlichen, technischen oder unternehmerischen Erfolg. Werden konkrete Arbeitsergebnisse wie Konzepte, Kampagnen, Websites, Automationen oder sonstige abnahmefähige Ergebnisse ausdrücklich geschuldet, gelten für diese Leistungsteile die hierfür anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und die ergänzenden Angaben der Leistungsbeschreibung. Eine pauschale Einordnung sämtlicher Leistungen als reine Dienstleistung ist damit nicht verbunden. Bei ausdrücklich vereinbarten abnahmefähigen Arbeitsergebnissen kann der Anbieter nach Fertigstellung die Abnahme verlangen. Der Kunde darf die Abnahme nicht wegen unwesentlicher Mängel verweigern. Die gesetzliche Abnahmefiktion gilt unter ihren gesetzlichen Voraussetzungen. Teilabnahmen finden nur statt, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden oder rechtlich selbstständige Teilleistungen betreffen. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss eine Änderung des vereinbarten Leistungsumfangs, stimmen die Parteien deren Auswirkungen auf Vergütung, Termine und Leistungsumfang ab. Zusätzliche Vergütung wird nur geschuldet, wenn sie vor Ausführung der Zusatzleistung vereinbart wurde oder sich ein Anspruch aus dem Gesetz ergibt. Der Anbieter darf zur Leistungserbringung fachlich geeignete Mitarbeiter, Coaches, Trainer und externe Dienstleister einsetzen. Eine höchstpersönliche Leistung durch Awid Vahedi ist nur geschuldet, soweit die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich vorsieht. Methoden, Reihenfolge, Beispiele und eingesetzte Tools dürfen aus fachlichen, didaktischen oder technischen Gründen in angemessenem Umfang angepasst werden, sofern der Gesamtcharakter, die vereinbarten Kernleistungen und der wirtschaftliche Wert des Angebots nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Zwingende Rechte des Kunden bei Änderungen digitaler Produkte bleiben unberührt. § 5 Leistungsform, digitale Lernanteile und Fernunterricht Ob ein Angebot als individuelle Beratung, synchrones Live-Format, digitale Selbstlernleistung, gemischtes Programm oder Fernunterricht einzuordnen ist, richtet sich in erster Linie nach dem bei Vertragsschluss konkret vereinbarten Leistungsspektrum. Werbung, Vertragsanbahnung und tatsächliche Durchführung können für dessen Auslegung, Beweis und eine spätere Vertragsänderung relevant sein. Eine bloße Bezeichnung als Coaching, Mentoring, Beratung, Kurs oder Academy ist nicht entscheidend. Bei Angeboten, die laut Leistungsbeschreibung überwiegend durch interaktive Live-Sessions in Echtzeit erbracht werden, bildet die unmittelbare bidirektionale Kommunikation den Leistungsschwerpunkt. Sofern die Leistungsbeschreibung nichts anderes bestimmt, besteht kein Anspruch auf Aufzeichnungen oder eine zeitversetzte Ersatzteilnahme. Ergänzende Dateien und Videos ersetzen die Live-Teilnahme nicht, wenn sie als bloße Begleitmaterialien ausgewiesen sind. Bei separat angebotenen digitalen Selbstlerninhalten besteht ein Anspruch auf individuelle Fragenbeantwortung, Feedback, Prüfung, Lernerfolgskontrolle oder persönliche Betreuung nur, wenn dies ausdrücklich Teil der Leistungsbeschreibung ist. Soweit ein Angebot die gesetzlichen Voraussetzungen eines zulassungspflichtigen Fernlehrgangs erfüllt, wird es nur mit der erforderlichen Zulassung angeboten. Eine vorhandene Zulassung und die Zulassungsnummer werden in der Leistungsbeschreibung angegeben. Zwingende Vorschriften des Fernunterrichtsschutzgesetzes, insbesondere zu Form, Widerruf, Kündigung und Vergütung, gehen entgegenstehenden Vertragsregelungen vor. Die Parteien können die Anwendung zwingenden Rechts nicht durch eine abweichende Bezeichnung oder eine pauschale Nichtanwendungsklausel ausschließen. Änderungen am Verhältnis synchroner und asynchroner Leistungen, an der Aufzeichnungspraxis oder am vertraglichen Feedbackumfang müssen deshalb vor ihrer Einführung rechtlich und vertraglich berücksichtigt werden. § 6 Live-Sessions, Einzeltermine und Teilnahme Termine und Zeitzone ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem veröffentlichten Kalender oder der individuellen Terminbestätigung. Unwesentliche organisatorische Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt. Gruppen-Sessions finden zu den angekündigten Terminen statt. Versäumt der Kunde einen Termin, besteht kein Anspruch auf einen individuellen Ersatztermin oder eine Aufzeichnung, sofern die Leistungsbeschreibung einen solchen Anspruch nicht ausdrücklich vorsieht. 1:1-Termine werden über das mitgeteilte Buchungssystem oder individuell vereinbart. Ein Termin kann bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben oder abgesagt werden, sofern die Leistungsbeschreibung keine für den Kunden günstigere Regelung enthält. Nimmt der Kunde einen verbindlich vereinbarten Einzeltermin aus einem von ihm zu vertretenden Grund nicht wahr oder sagt er ihn später als 24 Stunden vor Beginn ab, richtet sich der Vergütungsanspruch nach den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitig erzielte oder böswillig nicht erzielte Vergütung werden angerechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein geringerer Anspruch besteht. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Kunde die Verhinderung nicht zu vertreten hat. Ein in der Leistungsbeschreibung transparent als monatliches oder abschnittsbezogenes Kontingent ausgewiesener Anspruch auf 1:1-Termine ist innerhalb des jeweiligen Zeitraums wahrzunehmen und nur dann übertragbar, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Ein Verfall tritt nicht ein, soweit der Anbieter die rechtzeitige Inanspruchnahme zu vertreten hat. Der Kunde sorgt selbst für eine geeignete Internetverbindung, funktionsfähige Endgeräte, einen ungestörten Teilnahmeort und die rechtzeitige Einwahl. Technische Störungen aus der Sphäre des Anbieters werden nach Maßgabe von § 12 angemessen ausgeglichen. § 7 Digitale Inhalte, Plattformzugang und Drittanbieter Zugangsdauer, freigeschaltete Inhalte und zulässige Nutzerzahl ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Ein dauerhafter Zugang über die vereinbarte Dauer hinaus ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich zugesagt wurde. Der Anbieter kann für Videokonferenzen, Mitgliederbereiche, Kommunikation, Terminbuchung und Zahlungsabwicklung geeignete Drittplattformen einsetzen. Der Kunde kann verpflichtet sein, hierfür ein eigenes Konto anzulegen und die Bedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers zu akzeptieren. Kostenpflichtige Drittleistungen sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich angegeben ist. Der Anbieter gewährleistet im Rahmen des Zumutbaren die vertragsgemäße Bereitstellung. Vorübergehende Wartungsfenster und kurzfristige Störungen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, begründen allein noch keinen Mangel. Bei einer nicht nur unerheblichen Beeinträchtigung stellt der Anbieter, soweit möglich, eine zumutbare Ersatzlösung bereit; gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Für digitale Inhalte und sonstige digitale Leistungen gelten die gesetzlichen Leistungs- und Mängelrechte, soweit im jeweiligen Angebot keine vorrangige, wirksame Vereinbarung getroffen wurde. Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Ein vermuteter Missbrauch ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter darf betroffene Zugänge vorübergehend sperren und neue Zugangsdaten vergeben, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen. § 8 Mitwirkungspflichten und Verantwortung des Kunden Der Kunde erbringt die für die Leistung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß. Dazu gehören insbesondere die Bereitstellung vereinbarter Informationen, Zugänge, Freigaben, Ansprechpartner und Entscheidungen. Verzögert sich die Leistung durch eine vom Kunden zu vertretende fehlende Mitwirkung, verschieben sich betroffene Fristen und Termine angemessen. Der Anbieter darf die hiervon betroffenen Leistungen nach vorherigem Hinweis bis zur vollständigen Mitwirkung zurückhalten, ohne hierdurch in Verzug zu geraten. Zusätzlicher, nachweisbarer Aufwand wird nur berechnet, wenn der Kunde zuvor auf die mögliche Kostenfolge hingewiesen wurde oder die Zusatzvergütung vereinbart ist. Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Bilder, Marken, Texte und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung stellt der Kunde den Anbieter von berechtigten Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ihn kein Verschulden trifft. Entscheidungen und Umsetzungsmaßnahmen trifft der Kunde in eigener Verantwortung. Er prüft, ob Empfehlungen zu seiner individuellen Situation, seinem Unternehmen und den für ihn geltenden gesetzlichen, steuerlichen, regulatorischen oder beruflichen Vorgaben passen. § 9 Preise, Rechnungen und Zahlung Sämtliche Preisangaben verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind der im Angebot beziehungsweise Checkout ausgewiesene Preis, die dort angegebene Zahlungsweise und der vereinbarte Zahlungsplan. Vergütung, Fälligkeit, Zahlungsart und ein etwaiger Ratenplan ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung oder Rechnung. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die vereinbarte Vergütung vor Beginn der Leistungserbringung fällig und der Kunde zur Vorleistung verpflichtet. Der Anbieter darf mit der Leistungserbringung oder Freischaltung beginnen, sobald der zu diesem Zeitpunkt fällige Betrag eingegangen ist. Bei einem vereinbarten Zahlungsplan genügt die rechtzeitige Zahlung der jeweils fälligen Rate. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt. Leistungs- und Bearbeitungsfristen beginnen, sobald eine vereinbarte und fällige Vorauszahlung eingegangen ist und die für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen vollständig vorliegen, sofern die Leistungsbeschreibung keinen anderen Fristbeginn bestimmt. Für fest vereinbarte Programm- oder Veranstaltungstermine bleibt die Leistungsbeschreibung maßgeblich. Soweit PayPal, Klarna, Stripe oder ein anderer Zahlungsdienstleister eine eigene Ratenzahlung, Finanzierung oder spätere Zahlung anbietet, kommt die betreffende Zahlungs- oder Finanzierungsvereinbarung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem dort ausgewiesenen Zahlungsdienstleister zustande. Ob und zu welchen Bedingungen eine solche Zahlungsoption angeboten wird, entscheidet der jeweilige Zahlungsdienstleister. Die im Checkout ausgewiesenen Nettopreise zuzüglich Umsatzsteuer und die Pflichten aus dem zugrunde liegenden Leistungsvertrag bleiben maßgeblich. Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- und sonstige Nebenkosten für Präsenztermine sind nur im Preis enthalten, wenn die Leistungsbeschreibung dies ausdrücklich vorsieht. Vor einer gesonderten Berechnung weist der Anbieter transparent auf Art und voraussichtliche Höhe der Kosten hin. Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden. Bei einer vereinbarten SEPA-Lastschrift kann die Vorabankündigungsfrist auf fünf Kalendertage verkürzt werden. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Folgen. Kosten einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift oder Rückbuchung werden nur in tatsächlich angefallener und erforderlicher Höhe berechnet. Befindet sich der Kunde mit einem nicht nur unerheblichen Betrag in Verzug, darf der Anbieter nach erfolgloser angemessener Zahlungsfrist Leistungen und Zugänge im erforderlichen Umfang vorübergehend zurückhalten. Gesetzliche Einwendungen und Zurückbehaltungsrechte des Kunden bleiben unberührt. Der Kunde kann mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Die Beschränkung gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden. § 10 Laufzeit und Kündigung Vertragsbeginn, feste Laufzeit und Ende ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Ein befristeter Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sofern keine Verlängerung ausdrücklich und wirksam vereinbart wurde. Eine automatische Vertragsverlängerung findet nur statt, wenn sie in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich vereinbart ist. Anfangslaufzeit, Verlängerungszeitraum und Kündigungsfrist ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Ein ordentliches Kündigungsrecht während einer wirksam vereinbarten Festlaufzeit besteht nur, wenn die Leistungsbeschreibung oder zwingendes Gesetzesrecht es vorsieht. Gesetzliche Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie ein im Einzelfall bestehendes Recht zur fristlosen Kündigung bei besonderer Vertrauensstellung, insbesondere nach § 627 BGB, bleiben unberührt. Eine Kündigung kann mindestens in Textform, etwa per E-Mail, erklärt werden. Gesetzlich vorgesehene elektronische Kündigungsmöglichkeiten bleiben unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere vorliegen, wenn der Kunde trotz Abmahnung schwerwiegend gegen Vertraulichkeits-, Nutzungs- oder Verhaltenspflichten verstößt oder nach erfolgloser angemessener Zahlungsfrist mit einem erheblichen Betrag in Verzug bleibt. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Beendigung unter Abwägung beider Interessen gerechtfertigt ist. Nach einer vorzeitigen Beendigung richten sich Vergütung, Erstattung, Schadensersatz und die Anrechnung ersparter Aufwendungen oder anderweitigen Erwerbs nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine pauschale Verpflichtung zur Zahlung sämtlicher noch ausstehender Vergütung unabhängig vom Beendigungsgrund wird nicht vereinbart. Mit Vertragsende enden Zugangs- und Teilnahmerechte, soweit die Leistungsbeschreibung keine längere Nutzung vorsieht. Vertraulichkeits-, Schutzrechts- und sonstige Bestimmungen, die ihrem Zweck nach fortgelten sollen, bleiben bestehen. § 11 Kein Widerrufs- oder Rückgaberecht Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht. Die Bestätigung der Unternehmereigenschaft nach § 1 muss den tatsächlichen Umständen entsprechen; zwingende gesetzliche Rechte können durch eine unzutreffende Bezeichnung nicht ausgeschlossen werden. Ein freiwilliges Widerrufs-, Rückgabe-, Stornierungs- oder Erstattungsrecht wird nicht eingeräumt. Ein solches Recht besteht nur, wenn es im jeweiligen Angebot oder in einer individuell ausgehandelten Vereinbarung ausdrücklich zugesagt wurde. Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, dass er den Vertrag ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit schließt. Bestehen vor Vertragsschluss Zweifel an der Unternehmereigenschaft oder am geschäftlichen Vertragszweck, darf die Bestellung nicht als Unternehmer abgegeben werden. Gesetzliche Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie zwingende Rechte nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz und sonstigem zwingenden Recht bleiben unberührt. Tritt ein Reseller im eigenen Namen als Verkäufer auf, gelten ergänzend die dort wirksam einbezogenen Bedingungen. § 12 Terminänderungen, Ausfall und höhere Gewalt Muss der Anbieter einen Live-Termin aus von ihm zu vertretenden Gründen absagen, bietet er grundsätzlich einen angemessenen Ersatztermin, einen gleichwertigen Ersatzcoach oder eine andere gleichwertige Ersatzleistung an. Ist ein angemessener Ausgleich nicht möglich, werden auf den ausgefallenen Leistungsteil entfallende Zahlungen erstattet; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Bei Krankheit, technischen Großstörungen, behördlichen Maßnahmen, Naturereignissen, Arbeitskämpfen oder sonstigen Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs der betroffenen Partei ruhen die hiervon betroffenen Leistungspflichten für die Dauer und im Umfang der Störung. Die betroffene Partei informiert die andere Seite unverzüglich und bemüht sich um eine zumutbare Ersatzlösung. Dauert eine wesentliche Leistungsstörung länger als 30 Tage an oder entfällt der Vertragszweck dauerhaft, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags kündigen. Bereits gezahlte Vergütung für endgültig nicht erbrachte Leistungen wird erstattet. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. § 13 Verhalten in Gruppen, Communities und Veranstaltungen Teilnehmer behandeln andere Teilnehmer, Mitarbeiter und Coaches respektvoll. Unzulässig sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Bedrohungen, Belästigungen, diskriminierende Äußerungen, die Veröffentlichung fremder personenbezogener oder vertraulicher Informationen sowie erhebliche oder wiederholte Störungen. Kommerzielle Direktwerbung, systematische Abwerbung und das massenhafte Ansprechen anderer Teilnehmer sind ohne vorherige Zustimmung des Anbieters und der betroffenen Person untersagt. Ein normaler fachlicher Austausch und freiwilliges Networking bleiben zulässig. Eigene Ton-, Bild-, Bildschirm- oder Videoaufzeichnungen von Sessions, Chats oder Community-Inhalten sind ohne vorherige Zustimmung aller betroffenen Personen unzulässig. Bei einem Verstoß kann der Anbieter nach angemessener Abmahnung vorübergehend den Zugang beschränken. Bei einer besonders schweren oder wiederholten Pflichtverletzung kann der Vertrag nach Maßgabe von § 10 beendet werden. Vergütungsfolgen richten sich nach Gesetz und Vertrag. Sachliche Kritik, gesetzlich zulässige Bewertungen, Beschwerden und die Wahrnehmung eigener Rechte werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt. § 14 Urheberrechte, Nutzungsrechte und Zugangsschutz Alle vom Anbieter bereitgestellten Videos, Audios, Texte, Vorlagen, Methodenbeschreibungen, Präsentationen, Datenbanken, Grafiken und sonstigen Materialien bleiben urheber- und leistungsschutzrechtlich geschützt. Eigentumsrechte und Rechte an vorbestehendem Know-how werden nicht übertragen. Der Kunde erhält für die vereinbarte Zugangszeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die bereitgestellten Inhalte für eigene persönliche Zwecke und – soweit dies dem erkennbaren Programmzweck entspricht – innerhalb des eigenen Unternehmens zu nutzen. Vorlagen, Skripte und Arbeitshilfen dürfen für das eigene Unternehmen oder für unmittelbar eigene Kundenprojekte angepasst und eingesetzt werden, wenn die Leistungsbeschreibung dies vorsieht. Unzulässig bleiben insbesondere der isolierte Weiterverkauf als Vorlage, die öffentliche Bereitstellung, die Weitergabe an nicht lizenzierte Dritte sowie die Verwendung zum Aufbau eines inhaltlich im Wesentlichen übernommenen Kurses, Coachings oder Schulungsprodukts. Zugänge sind personengebunden. Team-, Mitarbeiter- oder Partnerzugänge bestehen nur in der ausdrücklich gebuchten Anzahl und dürfen ausschließlich den benannten Personen überlassen werden. An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die in der Leistungsbeschreibung geregelten Rechte. Fehlt eine Regelung, erhält er ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich ist. Vorbestehende Bausteine, Tools, Methoden und allgemeines Know-how des Anbieters bleiben hiervon ausgenommen. Vom Kunden bereitgestellte Inhalte bleiben dessen Eigentum. Der Kunde räumt dem Anbieter lediglich die zur Vertragsdurchführung erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Nutzung für Werbung, Referenzen oder Fallstudien bedarf einer gesonderten Erlaubnis. Bei konkreten Anhaltspunkten für eine unbefugte Nutzung darf der Anbieter den Zugang vorläufig sichern oder sperren. Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz bleiben unberührt. Eine feste Vertragsstrafe wird durch diese AGB nicht vereinbart. § 15 Vertraulichkeit Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche geschäftliche, technische und persönliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Pflichtverletzung von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund Gesetzes oder vollziehbarer behördlicher beziehungsweise gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Soweit zulässig, wird die andere Partei vorab informiert. Der Kunde behandelt persönliche und geschäftliche Informationen anderer Teilnehmer, die in Sessions, Chats oder Communities geteilt werden, vertraulich. Personenbezogene Daten dürfen nur mit Rechtsgrundlage und für den erkennbar vorgesehenen Zweck verarbeitet werden. Die Pflichten gelten drei Jahre nach Vertragsende fort. Für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten gelten sie so lange fort, wie der gesetzliche Schutz oder der vertrauliche Charakter besteht. § 16 Aufzeichnungen, Testimonials und Datenschutz Live-Sessions werden nicht aufgezeichnet, sofern die Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich eine Aufzeichnung vorsieht und die erforderlichen datenschutz-, persönlichkeits- und urheberrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Aufnahme identifizierbarer Teilnehmer sowie deren Bereitstellung an andere Personen erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, informierten und nach den gesetzlichen Vorgaben freiwilligen Einwilligung oder einer anderen tragfähigen Rechtsgrundlage. Eine verweigerte Einwilligung in eine Marketingnutzung darf nicht zum Ausschluss von der gebuchten Leistung führen. Testimonials, Chat-Nachrichten, Namen, Stimmen, Bilder, Videos, Logos, Webseiten oder Projektergebnisse des Kunden werden nur mit gesonderter ausdrücklicher Erlaubnis für Werbung, Referenzen oder Fallstudien verwendet. Umfang, Medien, Dauer und Widerrufsmöglichkeiten werden dabei gesondert festgelegt. Personenbezogene Daten werden nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften und der jeweils bereitgestellten Datenschutzerklärung verarbeitet. Diese AGB ersetzen keine erforderliche Einwilligung. Ist eine Auftragsverarbeitung im Sinne von Art. 28 DSGVO geschuldet, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung eine gesonderte Vereinbarung. Werbliche Kontaktaufnahme per E-Mail, Telefon, SMS oder Messenger erfolgt nur im gesetzlich zulässigen Umfang und, soweit erforderlich, auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung. § 17 Einsatz von KI-Systemen Der Anbieter kann KI-gestützte Werkzeuge als Hilfsmittel für Recherche, Strukturierung, Transkription, Zusammenfassung, Analyse, Text-, Bild- oder Konzeptentwürfe sowie Prozessunterstützung einsetzen, soweit dies mit der Leistungsbeschreibung, den anwendbaren Rechtsvorschriften und den Datenschutzinformationen vereinbar ist. Bei der Konzeption, Einrichtung oder Einbindung von KI-Systemen, Voice Agents, Chatbots, Automationen oder vergleichbaren Lösungen ergeben sich Leistungsumfang sowie die datenschutzrechtlichen und regulatorischen Verantwortlichkeiten aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und, soweit erforderlich, aus gesonderten Projekt-, Datenschutz- oder Auftragsverarbeitungsvereinbarungen. Erforderliche Zusatzvereinbarungen sind vor Beginn der betreffenden Verarbeitung abzuschließen. Vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten des Kunden werden nicht allein aufgrund dieser AGB in beliebige öffentlich zugängliche KI-Systeme eingegeben. Soweit eine entsprechende Verarbeitung für die Leistung erforderlich ist, werden Rechtsgrundlage, eingesetzte Dienstleister und erforderliche Vereinbarungen gesondert berücksichtigt. Der Kunde stellt dem Anbieter oder den gemeinsam eingesetzten KI-Systemen personenbezogene Daten Dritter, Geschäftsgeheimnisse oder geschützte Inhalte nur bereit, wenn er hierzu berechtigt ist und erforderliche Informationen, Einwilligungen oder Vereinbarungen vorliegen. Soweit der Kunde ein vom Anbieter eingerichtetes oder unterstütztes KI-System in eigener Verantwortung betreibt oder einsetzt, ist er für die Rechtmäßigkeit dieses Einsatzes in seinem Verantwortungsbereich zuständig. Dies umfasst insbesondere die Zulässigkeit verwendeter Kontakt- und Gesprächsdaten, die rechtlichen Voraussetzungen automatisierter oder werblicher Telefonkontakte, erforderliche Hinweise darauf, dass eine Interaktion mit einem KI-System erfolgt, sowie die Rechtsgrundlage und Information bei Gesprächsaufzeichnungen. Der Anbieter bleibt für die Erfüllung der ihn selbst treffenden gesetzlichen Pflichten verantwortlich. KI-generierte Ergebnisse können sachliche, technische oder rechtliche Fehler enthalten. Der Anbieter prüft Ergebnisse im Umfang der vereinbarten Leistung mit der geschuldeten Sorgfalt. Der Kunde prüft sie vor einer rechtsverbindlichen, sicherheitskritischen oder geschäftlich wesentlichen Nutzung zusätzlich auf ihre Eignung. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, wird nicht garantiert, dass ein KI-generiertes Ergebnis ausschließliche Schutzrechte begründet oder frei von sämtlichen Rechten Dritter ist. § 18 Fachliche Grenzen und Eigenverantwortung Coaching, Mentoring und Beratung ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Anlage-, medizinische oder psychotherapeutische Beratung oder Behandlung durch hierzu befugte Berufsangehörige. Solche Leistungen sind nur Vertragsgegenstand, wenn sie ausdrücklich durch entsprechend qualifizierte Personen vereinbart werden. Bei gesundheits-, ernährungs-, bewegungs- oder leistungsbezogenen Inhalten holt der Kunde bei Beschwerden, Vorerkrankungen, Medikamenteneinnahme oder Unsicherheit vor der Umsetzung fachärztlichen Rat ein. Bei akuten Beschwerden ist die Übung oder Maßnahme abzubrechen und medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Business-, Marketing-, Vertriebs- und KI-Empfehlungen beruhen auf den verfügbaren Informationen und ersetzen keine individuelle rechtliche, steuerliche, finanzielle oder regulatorische Prüfung. Der Kunde bleibt für Angebote, Werbung, Verträge, Datenverarbeitung, Automationen und geschäftliche Entscheidungen verantwortlich. Es besteht keine Garantie für Umsatz, Gewinn, Kundengewinnung, Produktivität, Leistungssteigerung, gesundheitliche Veränderungen oder sonstige Ergebnisse, sofern nicht eine konkrete Garantie mit klaren Bedingungen ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Rechte wegen nicht vertragsgemäßer Leistung bleiben unberührt. § 19 Haftung Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und anderen zwingenden Haftungsvorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Die Haftungsregelungen verändern nicht die gesetzliche Verteilung der Darlegungs- und Beweislast und beschränken keine zwingenden Rechte bei ausdrücklich vereinbarten Arbeitsergebnissen. § 20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Berlin ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind oder eine Gerichtsstandsvereinbarung aus einem anderen gesetzlichen Grund zulässig ist. Gleiches gilt, soweit gesetzlich zulässig, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz bei Klageerhebung unbekannt ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Erfüllungsort für die Leistungen des Anbieters ist Berlin, soweit sich aus der Art der vereinbarten Leistung oder einer individuellen Vereinbarung kein anderer Erfüllungsort ergibt. Eine Vereinbarung über den Erfüllungsort begründet eine gerichtliche Zuständigkeit nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag wirksam, soweit nicht das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften. Eine automatische Ersetzung durch eine wirtschaftlich möglichst ähnliche, aber unwirksame Regelung wird nicht vereinbart.
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